FAQ
Die aktuellen Produkte und deren Ausstattungen finden Sie unter www.vrmobil.de/produkte
Ja, jedes VRmobil kann optional mit dem Logo der bestellenden Bank beschriftet werden. Die Beschriftung der Seitentüren mit dem Banklogo kann regionsabhängig im Fahrzeugpreis inbegriffen sein. (Befragen Sie hierzu bitte Ihren Gewinnsparverein.)
Ja, auch eine individuelle Beschriftung mit dem Logo oder Schriftzug des Zuwendungsempfängers ist möglich. Die Beschriftung von Motorhaube und/oder Heckklappe (modellabhängig) wird gesondert berechnet. Die Preise hierfür können Sie gerne bei uns anfragen: info@vrmobil.de
Die Kosten können von der Bank auch nur teilweise übernommen werden. Die begünstigte Einrichtung übernimmt den Restbetrag aus eigenen Mitteln.
Ja, das ist möglich. Details zu Laufzeiten und -leistungen erfragen Sie bitte unter Tel. 0941-3076760.
Die Lieferzeiten sind sehr unterschiedlich und an verschiedene Umstände gebunden. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Produkte in Deutschland, bzw. Europa gefertigt werden. Details zu den Lieferzeiten beantworten wir Ihnen unter info@vrmobil.de oder per Telefon: 0941-307676-0.
Bitte folgen Sie diesem Link zur Bestellung der Folienteile www.vrmobil.de/ersatzbeklebung
Alle sozialen, gemeinnützigen und kulturellen Einrichtungen, die nach Abgabenordnung (AEAO), zweiter Teil, Steuerschuldrecht – dritter Abschnitt, steuerbegünstigte Zwecke, §51-§54 förderungswürdig sind.
VRmobil Fahrzeug-Leasing
Beim Fahrzeug-Leasing wird die begünstigte Einrichtung für einen festgelegten Zeitraum Nutzer eines Autos, das ihr rein rechtlich gesehen nicht gehört. Die Volkswagen Leasing GmbH ist damit der Eigentümer des Wagens und die Einrichtung ist der Besitzer. Das Auto steht über die gesamte Laufzeit des Vertrages zur Verfügung. Dafür wird monatlich die Leasingrate bezahlt.
Am Ende der Vertragslaufzeit kann das Fahrzeug wieder an den Leasinggeber zurückgegeben werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Übernahme des Fahrzeuges nach Zahlung des Restwerts. Dieser Wert wird durch einen Gutachter festgelegt und variiert je nach Modell, Abnutzung, Laufleistung etc.
Die Leasingrate ist monatlich festgelegt, und wird durch Ihre Zuwendung beglichen. Diese erfolgt nach Vereinbarung jährlich, über die Laufzeit des Leasingvertrages. Steuer und Versicherung für das Fahrzeug kommen hinzu. Diese trägt die begünstigte Einrichtung selbst.
Die Volkswagen Leasing GmbH ist juristischer Eigentümer.
Die begünstigte Einrichtung ist der Halter. Das Fahrzeug wird auf diese zugelassen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) wird bei der Volkswagen Leasing GmbH verwahrt.
Eine Schadensmeldung ist bei der Volkswagen Leasing GmbH möglich:
Telefon: 0531 212-9920 – 24 Stunden an 365 Tagen im In- und europäischen Ausland
Natürlich können Sie sich jederzeit auch an eine VW-Partnerwerkstatt in Ihrer Nähe wenden.
Wartung & Verschleiß sollten Sie ausschließlich in einer anerkannten VW-Partnerwerkstatt durchführen lassen.
Der für die Kunden kostenfreie Standardprozess sieht vor, dass jeder VW-Handelspartner die Fahrzeuge zurücknehmen kann. Hierbei muss der Halter nur einen Termin mit einem Autohaus in seiner Region vereinbaren.
Hierfür sind im Leasingvertrag Mehrkilometer-Centsätze vereinbart, die entsprechend den zu viel gefahrenen Kilometern belastet werden. Zudem hat jeder Vertrag eine Toleranz von 2.500 km auf die Gesamtfahrleistung, für die keine Mehrkilometer berechnet werden.
Wenn das Leasing-Fahrzeug Schäden aufweist, die durch überdurchschnittlichen Verschleiß entstanden sind, den optischen Gesamteindruck negativ beeinflussen und/oder technische Auswirkungen haben, muss der Vertragshalter für die Schäden aufkommen. Lackschäden bis zur Grundierung, Beulen und Dellen an der Karosserie über 1 mm Eindringtiefe sowie über 20 mm Durchmesser oder auch Korrosionsschäden gehören zum Beispiel zu nicht akzeptierten Gebrauchszuständen. Kleinere Kratzer und durchschnittliche Gebrauchsspuren werden in der Regel toleriert.